Rechenbeispiele: Lohn­kosten sparen mit Sach­bezug + Essens­zuschuss

So erhalten Mitarbeiter jährlich 2.000 € zusätzliche Kaufkraft steuer- und SV-frei.
Veröffentlicht von Peer Hohn 18/04/2023

Das 1×1 der Employee Benefits und Sonderzahlungen

Employee Benefits und Sonderzahlungen sind für die Attraktivität eines Arbeitgebers essenziell. Insbesondere Unternehmen, die nicht mit hohen Löhnen oder Gehältern glänzen, können dadurch punkten. In diesem Beitrag bekommst du eine Übersicht über sämtliche Employee Benefits und Verpflegungszuschüsse, die es gibt. Was ist standardmäßig? Was ist besonders? Und wie kannst du die Gesundheit deiner Mitarbeitenden fördern? Die Antworten erhältst du hier.

Welche Employee Benefits und Sonderzahlungen sind Standard?

Viele Vorzüge für Angestellte gehören nicht nur zur Standardausrüstung, sondern sind Pflicht. Eine Vielzahl der folgenden Zuschüsse und Benefits solltest du als Arbeitgeber anbieten, um der Norm gerecht zu werden:

  • Betriebliche Altersvorsorge

Unternehmen sind verpflichtet, den Mitarbeitenden ein Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge vorzulegen. Die Beiträge zur Altersvorsorge werden vom Bruttolohn abgezogen und somit nicht mit Sozialabgaben belastet. Als Arbeitgeber musst du mindestens 15 % dazugeben.

  • Fort- und Weiterbildungen

In Zeiten des Fachkräftemangels muss jedes Unternehmen selbst für gut qualifizierte Kräfte sorgen. Wenn du Fortbildungsmaßnahmen für deine Mitarbeitenden nicht bezahlen möchtest, informieren sich deine Angestellten bei deiner Konkurrenz. Du zahlst bei Zusatzqualifikation „nur“ das jeweilige Seminarangebot, keine weiteren Steuern.

  • Präsente

Ein Geschenk zum Firmenjubiläum für langjährige Mitarbeitende ist eine gebräuchliche Geste. Du kannst sogar einen Schritt weitergehen und jährlich Geburtstagsgeschenke verteilen. Ein steuerfreier Betrag von 60 € steht dir pro Anlass für einen Mitarbeitenden zur Verfügung.

  • Sachbezüge

Einen Blumenstrauß hat vermutlich jeder schon von seinem Unternehmen bekommen. Als Arbeitgeber kannst du deinen Mitarbeitenden steuerfreie Sachprämien im Wert bis zu 50 € pro Monat schenken. Dies funktioniert auch als Guthaben auf sogenannten Sachbezugskarten (Prepaid Karten), sozusagen ein „Wünsch dir was“-Benefit. Das Guthaben darf an Mitarbeitende nicht ausgezahlt werden, kann aber von ihnen flexibel eingesetzt werden. Bis zu 50 € im Monat kannst du so steuerfrei für beliebige Waren oder Dienstleistungen zuschießen. Alles, was teurer ist, musst du mit 30 % pauschal versteuern.

Welche Zuschüsse und Benefits sind besonders?

Mit den folgenden Vorzügen kannst du deine Bewerberinnen und Bewerber positiv überraschen:

  • Essenszuschuss

Deine Beschäftigten erhalten für ein Mittag- oder Abendessen 6,90 € pro Tag oder für ein Frühstück 5,10 € pro Tag von deiner Firma. 3,10 € sind davon steuerfrei und der Restbetrag wird mit 25 % versteuert. Der Essenszuschuss zählt zu den lukrativsten Benefits, da er mehrere Vorteile gleichzeitig bietet. Ausführliche Informationen findest du hier:

Essenszuschuss und Mitarbeitergutscheine – eine steuerfreie Benefit-Option - Recardy

  • Kita-Zuschuss

Bis zu 630 € im Monat kann dein Unternehmen steuerfrei an Elternteile zahlen. Die Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Mitarbeitenden für eigene, nicht schulpflichtige Kinder verantwortlich sind. Die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung kannst du somit erstatten.

  • Förderung der Gesundheit

Arbeitsschutz ist Pflicht. Doch wenn du als Arbeitgeber mehr für die Gesundheit deiner Beschäftigten tun möchtest, biete ihnen vergünstigte Fitnesskurse an. Yogakurse oder Gutscheine für das Fitnessstudio erfreuen sich immer größere Beliebtheit. Bis zu 50 € im Monat kannst du steuerfrei dazugeben.

  • Telefonkosten

20 % der Telefonkostenrechnung und maximal 20 € im Monat kannst du Beschäftigten zukommen lassen, die aus beruflichen Gründen ihr Privattelefon verwenden.

  • Onlinekosten

Wenn du Mitarbeitende hast, die sich häufig im Home-Office befinden, kannst du ihnen mit maximal 50 € monatlich entgegenkommen. Dieser Betrag wird pauschal mit 25 % versteuert und ist auch für eine Smartphone-Flatrate einsetzbar.

  • Unterstützung der Mobilität

Kosten für die Personenbeförderung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel können deine Angestellten erstattet bekommen. Der Gesetzgeber unterscheidet jedoch individuell, ob es sich dabei um einen steuerfreien oder steuervergünstigten Betrag handelt.

  • Urlaubsgeld

Ein sehr beliebter Benefit bei Arbeitnehmern. Deine Beschäftigten gehen in den Urlaub und bekommen bis zu 156 € pro Jahr on top. Dieser Betrag wird wieder mit 25 % pauschal versteuert.

  • Energiekostenzuschuss

Ebenfalls 50 € im Monat steuerfrei gibt es für anfallende Strom- oder Heizkosten im Privathaushalt deiner Arbeitnehmer.

Welche Zuschüsse und Benefits kannst du digitalisieren?

Die bequemste Form, um Benefits zu handhaben, sind Smartphone-Apps oder wiederaufladbare Karten. Die folgenden Benefits eignen sich hervorragend dafür:

  • Essenszuschuss
  • Präsente bzw. Sachbezüge

Digitale Varianten sind jedoch für nahezu alle Benefits möglich. Wir von Recardy helfen dir gerne bei der Umsetzung. Sogar für bereits bestehende Benefits können wir dir digitale Umwandlungen anbieten.

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telefonisch unter +49 (0) 30 95 999 8133

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