AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Recardy GmbH

1. Geltungsbereich und Vertragsannahme

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Recardy GmbH (nachfolgend „Recardy“) und ihren gewerblichen Kunden, die Digitale Essensmarken und Sachbezugskarten – unabhängig von der Bestellform (online oder offline) – beziehen.

Alle Lieferungen, Angebote und Dienstleistungen von Recardy erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten ebenfalls für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn Recardy ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen, einschließlich dieser AGB, bedürfen grundsätzlich der Textform.

Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB.

Für online abgeschlossene Verträge gilt zusätzlich:
Mit Absendung der Bestellung erklärt der Kunde, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Das Setzen des entsprechenden Bestätigungshäkchens gilt als verbindliche Zustimmung.

2. Bestellung und Lieferung

Der Kunde bestellt Digitale Essensmarken bzw. Sachbezugskaretn in der gewünschten Menge und Wert. Bestellungen sollen vorzugsweise elektronisch (z. B. per E-Mail oder über das Online-Bestellsystem) übermittelt werden.

Bestehen zum Zeitpunkt der Bestellung offene Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber Recardy, beginnt die Bearbeitung der Bestellung erst nach vollständiger Begleichung dieser Forderungen.

Der Kunde hat die gelieferten Digitalen Essensmarken bzw. Sachbezugskarten unmittelbar nach Erhalt auf vollständige Beladung zu überprüfen und den korrekten Nennwert zu prüfen. Differenzen sind Recardy unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen mitzuteilen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

Die ordnungsgemäße und steuerlich korrekte Bereitstellung der Digitalen Essenmarke bzw. der Sachbezugskarte an Mitarbeiter liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

3. Servicegebühren

Maßgeblich sind die, zwischen Recardy und dem Kunden, vereinbarten Servicegebührengemäß aktueller Preisliste bzw. den auf dem Bestellformular vereinbarten Gebühren. Zusatzleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Rückgabe ungenutzter Gutscheine entbindet nicht von der Zahlung der vereinbarten Servicegebühren zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

Recardy behält sich vor, die Servicegebühren frühestens zwölf Monate nach Vertragsabschluss an gestiegene Kosten – insbesondere durch Tarifsteigerungen oder höhere Materialkosten – anzupassen. Übersteigt die Erhöhung 10% der ursprünglich vereinbarten Servicegebühr, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Recardy ist berechtigt, in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erhebung einer Accountgebühr vorliegen.

Maßgeblich ist hierbei nicht die Gesamtzahl der beim Kunden beschäftigten Mitarbeiter, sondern ausschließlich die Anzahl der Mitarbeiter, die aktiv Benefits über die Plattform des Anbieters beziehen bzw. bestellen.

Unterschreitet die Anzahl dieser nutzenden Mitarbeiter die Schwelle von zehn (10), ist der Anbieter berechtigt, eine Accountgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisregelung zu erheben.

Fracht- und Verpackungskosten trägt der Kunde.

Für Bestellungen außerhalb des Online-Bestellsystems (z. B. per Brief oder E-Mail) kann eine zusätzliche Servicegebühr gemäß den vertraglichen Vereinbarungen berechnet werden.

4. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind der Beladungswert, die Servicegebühren sowie Fracht- und Verpackungskosten jeweils zuzüglich anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Recardy ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. Liegen Kosten oder Zinsen vor, werden Zahlungen zunächst auf diese und anschließend auf die Hauptforderung angerechnet.

Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5. Ergänzung zur Digitalen Essensmarke – Gültigkeitsdauer der Gutscheine und Erstattung nach Ablauf

Die Digitalen Essensmarken der Recardy GmbH besitzen eine begrenzte Gültigkeitsdauer, die auf der jeweiligen Essensmarke vermerkt ist. Diese endet mit Ablauf von 90 Tagen ab Ausgabe.

Nach Ablauf der Gültigkeit können Digitale Essensmarken bis zum 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober für das jeweils abgelaufene Quartal zur Gutschrift des Beladungswertes bei Recardy angemeldet werden. Maßgeblich ist das Datum der Mitteilung in Textform unter support@recardy.com.

Nach diesem Stichtag eingehende Änderungsaufträge werden nicht mehr entgegengenommen.

Bei Rückgabe/ Verlängerung der Gültigkeitsdauer bis zum genannten Stichtag wird die vereinbarte Servicegebühr zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer berechnet.

6. Haftungsbeschränkung

Recardy, ihre gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht Haftung nur

  • für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • für Schäden aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung beide Parteien vertrauen).

In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Mitarbeiter die vertraglich vereinbarten Zusatzleistungen zu ermöglichen, insbesondere die Möglichkeit zur Nutzung der Digitalen Essensmarke.

Dazu zählen die sachgemäße Verwaltung, Beladung und Abrechnung. 

Änderungen relevanter Unternehmensdaten (z. B. Adresse, Ansprechpartner, Bankverbindung, Inhaberwechsel) sind Recardy unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für Schäden, die aufgrund nicht gemeldeter Änderungen entstehen, übernimmt Recardy keine Haftung.

8. Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist beiderseitig mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Quartals in Schriftform (Brief, E-Mail, Fax) kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf.

Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Salvatorische Klausel

Diese AGB gelten ab Januar 2024 und ersetzen frühere Fassungen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine angemessene, dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung entsprechende Bestimmung ersetzt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Abweichende Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. 

Recardy ist berechtigt, diese AGB anzupassen, sofern die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Änderungen werden schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht. Das Setzen des entsprechenden digitalen Bestätigungshäkchens in der Software / APP gilt als verbindliche Zustimmung.

11. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Berlin.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist ebenfalls Berlin.

Stand: Januar 2024